Das Zertifizierungsverfahren - Ablauf

Einreichung Ihres QM-Handbuches:
Die Einsendung Ihres QM-Handbuches dürfen wir leider nicht mehr auf einem Datenträger (USB-Stick, CD etc.) akzeptieren.

Wenn Sie Ihr Handbuch einreichen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Anschließend stellen wir Ihnen einen passwortgeschützten Link zum Upload Ihres Handbuches zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um unsere kammereigene Cloud, auf deren Ordner intern auch nur die Personen Zugriff haben, für die die Dokumente bestimmt sind.

Sollten Sie Ihr Handbuch bereits bei einem EQMH-Anbieter führen, können Sie uns den Zugang mitteilen und der Auditorin oder dem Auditor hier gerne die Leserechte erteilen.
Alternativ können Sie uns Ihr Handbuch aber auch in Papierform zusenden. Die Upload-Variante wäre aber die bevorzugte und nachhaltigere Variante.

Wichtig ist außerdem der ausgefüllte Antrag auf Zertifizierung. Bitte speichern Sie diesen entsprechend ab. 

Die Zertifizierung erfolgt in vier Schritten:

  1. Erstellung des Handbuches gemäß der Anforderungen an die Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems der Apotheke, die aus der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Niedersachsen für Apotheken hervorgehen.
  2. Einreichung des Handbuches an die Zertifizierungskommission der Apothekerkammer Niedersachsen zusammen mit dem ausgefülltem Antrag auf Zertifizierung. Ein Auditor beurteilt das Handbuch in Bezug auf Erfüllung der Satzungsanforderungen, Individualität und Plausibilität. Anschließend erhalten Sie einen genauen Bericht über die Bewertung.
  3. Zertifizierungsaudit in der Apotheke durch den Auditor nach vorheriger Absprache mit Ihnen. Hier steht der Abgleich zwischen den Beschreibungen im Handbuch mit der „gelebten“ Praxis im Mittelpunkt.
  4. Verleihung des Zertifikats, mit dem bestätigt wird, dass ein kontinuierliches Qualitäts-Management-System (QMS) mit den Kernbereichen Beratung, Pharmazeutische Dienstleistung, Arzneimittelherstellung und –prüfung sowie Logistik aufgebaut sowie eingeführt wurde und in der täglichen Praxis umgesetzt, aufrechterhalten und ständig verbessert wird.

Für diesen gesamten Prozess erheben wir Zertifizierungsgebühren in Höhe von 890 Euro zzgl. MwSt., bei gleichzeitiger Zertifizierung von Filialapotheken reduziert sich die Gebühr pro Apotheke auf 700 Euro zuzügl. MwSt.

Das Qualitätszertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. In diesem Zeitraum finden keine Überwachungsaudits statt. Die Zertifizierung erfolgt für jedes Qualitätshandbuch jeder Apotheke individuell, eine Gruppenzertifizierung führen wir nicht durch.

Die von der Bundesapothekerkammer erarbeiteten Leitlinien zur Qualitätssicherung können in die Handbücher übernommen werden.

Die regelmäßige Pflege des Handbuchs ist Voraussetzung zur Rezertifizierung. Welche Dokumentationen nötig sind, enthält die Checkliste QMS. Was muss zur Rezertifizierung regelmäßig dokumentiert werden? Das Verfahren zur Rezertifizierung entspricht den oben beschriebenen vier Schritten.