Das Zertifizierungsverfahren - Ablauf
Einreichung Ihres QM-Handbuches: Wenn Sie Ihr Handbuch einreichen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Anschließend stellen wir Ihnen einen passwortgeschützten Link zum Upload Ihres Handbuches zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um unsere kammereigene Cloud, auf deren Ordner intern auch nur die Personen Zugriff haben, für die die Dokumente bestimmt sind.
Sollten Sie Ihr Handbuch bereits bei einem EQMH-Anbieter führen, können Sie uns den Zugang mitteilen und der Auditorin oder dem Auditor hier gerne die Leserechte erteilen. Wichtig ist außerdem der ausgefüllte Antrag auf Zertifizierung. Bitte speichern Sie diesen entsprechend ab. Die Zertifizierung erfolgt in vier Schritten:
Für diesen gesamten Prozess erheben wir Zertifizierungsgebühren in Höhe von 890 Euro zzgl. MwSt., bei gleichzeitiger Zertifizierung von Filialapotheken reduziert sich die Gebühr pro Apotheke auf 700 Euro zuzügl. MwSt. Das Qualitätszertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. In diesem Zeitraum finden keine Überwachungsaudits statt. Die Zertifizierung erfolgt für jedes Qualitätshandbuch jeder Apotheke individuell, eine Gruppenzertifizierung führen wir nicht durch. Die von der Bundesapothekerkammer erarbeiteten Leitlinien zur Qualitätssicherung können in die Handbücher übernommen werden. Die regelmäßige Pflege des Handbuchs ist Voraussetzung zur Rezertifizierung. Welche Dokumentationen nötig sind, enthält die Checkliste QMS. Was muss zur Rezertifizierung regelmäßig dokumentiert werden? Das Verfahren zur Rezertifizierung entspricht den oben beschriebenen vier Schritten. |
Kontakt
![]() |
Stefanie Tappenbeck
Tel.: 0511 39099-32
Fax: 0511 39099-35